Trauungen für eingetragene Lebenspartner

Trauungen für eingetragene Lebenspartner

Trauungen für eingetragene Lebenspartner

# BERLIN: Queer

Trauungen für eingetragene Lebenspartner

Seit dem 1. Juli dieses Jahres können sich auch gleichgeschlechtliche Paare in Berlin und Brandenburg kirchlich trauen lassen. Der Traugottesdienst hat wird dann genauso wie der zur Eheschließung von Mann und Frau aussehen: Es wird ein Trauversprechen und einen Ringwechsel geben. Der Gottesdienst wird durch eine Eintragung ins Kirchenbuch dokumentiert. Einen entsprechenden Beschluss hat die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) am 9. April 2016 gefasst. Die EKBO ist damit nach Hessen und Nassau und der rheinischen Kirche die dritte der bundesweit 20 EKD-Mitgliedskirchen, die eingetragene Lebenspartnerschaften bei
kirchlichen Hochzeiten mit klassischen Ehepaaren gleichstellt.


Die Synodalen haben das Kirchengesetz zur Gleichstellung von Gottesdiensten zur Segnung zweier Menschen in eingetragener Partnerschaft mit Traugottesdiensten (Partnerschaftsgleich­stellungs­gesetz ─ PGG) in zwei Lesungen beraten. 105 Stimmen wurden abgegeben, das Gesetz wurde mit 91 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen beschlossen. Damit wurden auch die Ergänzung zur Trauagende und die Anpassung der kirchlichen Rechtsvorschriften beschlossen.


Eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, die ihre Partnerschaft seit 2002 in der EKBO haben segnen lassen, können dies nachträglich auf Antrag beider Partner in die Traubücher eintragen lassen.


Foto: Pixabay CC0

Dies könnte Sie auch interessieren

0
Feed